ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES FAHRZEUGMIETVERTRAGS AUTOWILL RENT A CAR

  1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) ergänzen die besonderen Bestimmungen des Fahrzeugmietvertrags und sind ebenso verbindlich.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Nutzung des Online-Shops von AUTOWILL rent a car innerhalb der Republik Kroatien, der unter www.autowill-rentacar.hr verfügbar ist. Der Online-Shop bietet die Anmietung von Fahrzeugen zu den auf der Website angegebenen Bedingungen und Preisen an.

1.3. Der Inhalt der Website von AUTOWILL rent a car ist durch Urheberrechte geschützt, die AUTOWILL rent a car gehören oder an AUTOWILL rent a car lizenziert wurden. AUTOWILL rent a car besitzt außerdem das Urheberrecht für die Gestaltung, Auswahl und Anordnung der Inhalte dieser Website. Diese Website enthält Marken, Namen, Logos und andere geschützte geistige Eigentumsrechte. Die auf dieser Website erscheinenden Fotos, Bilder und anderen Materialien sind Eigentum von AUTOWILL rent a car und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AUTOWILL rent a car nicht verwendet werden. Ebenso ist es untersagt, jegliches Material von dieser Website in Verbindung mit dem Verkauf oder dem Angebot von Produkten oder Dienstleistungen jeglicher Art zu verwenden. Nutzer der Website verpflichten sich, die hier festgelegten Einschränkungen, Bedingungen und Anforderungen vollständig einzuhalten.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Daher sollte der Nutzer die Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei jedem Besuch der Website überprüfen. Wenn der Nutzer die Website von AUTOWILL rent a car weiterhin nutzt, nachdem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht wurden, gilt dies als Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. ANGABEN ZUM VERMIETER, MIETER UND ANDEREN PARTEIEN

2.1. Bestimmte Begriffe in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgende Bedeutung:

Vermieter des Fahrzeugs ist: WILL d.o.o., Zagrebačka avenija 100, 10090 Zagreb, Republik Kroatien, OIB: 64502864245 (AUTOWILL rent a car).

Mieter des Fahrzeugs ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Fahrzeug aufgrund eines Mietvertrags mietet, es sei denn, die Miete wurde über einen Vermittler oder Agenten abgeschlossen, der die Mieteinnahmen im Namen von AUTOWILL rent a car erhalten hat. In diesem Fall gilt der Fahrer als Mieter.

Fahrer/Fahrer 1 ist die Person, die das Fahrzeug von AUTOWILL rent a car übernimmt.

Fahrer 2, 3, 4 usw. oder Zusätzlicher Fahrer ist die in dem Fahrzeugmietvertrag aufgeführte Person bzw. sind die aufgeführten Personen, die neben dem Fahrer berechtigt sind, das Fahrzeug zu führen.

Fahrzeug bezeichnet das zur Miete bereitgestellte Fahrzeug, das im Mietvertrag angegeben ist.

Nutzer bezeichnet den Mieter, den Fahrer und die zusätzlichen Fahrer, die gesamtschuldnerisch für die Erfüllung und Einhaltung aller Verpflichtungen und Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrags haften, sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag nichts anderes ergibt.

2.2. Die allgemeinen Bedingungen, die der Mieter, Fahrer und zusätzliche Fahrer erfüllen müssen, sind: a) die betreffende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, b) sie muss einen gültigen Führerschein besitzen und c) sie muss eine vom Vermieter akzeptierte Kredit-/Debitkarte für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag besitzen.

  1. INFORMATIONEN ZU PRODUKTEN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN

3.1. Aufgrund des abgeschlossenen Mietvertrags verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter das vereinbarte Fahrzeug zur Nutzung zu überlassen, und der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Miete, Gebühren und Kosten zu zahlen, das Fahrzeug gemäß dem Vertrag, dem vorgesehenen Verwendungszweck und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen sowie das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

3.2. Der Vermieter bietet Fahrzeuge bestimmter Kategorien zur Miete an, zu den auf seiner Website angegebenen Mietpreisen und anderen Bedingungen. Innerhalb einer bestimmten Fahrzeugkategorie kann der Mieter kein bestimmtes Fahrzeugmodell reservieren, sondern lediglich ein Fahrzeug aus der gewählten Kategorie.

  1. MIETBEDINGUNGEN

4.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Bestellvorgang, die Zahlung, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie Reklamationen bezüglich der Fahrzeugmietdienstleistung, die AUTOWILL rent a car auf der Website www.autowill-rentacar.hr anbietet.

4.2. Vor der Reservierung eines Fahrzeugs muss der Nutzer die folgenden Dokumente lesen: a) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, b) weitere allgemeine Informationen und Mietanweisungen, die auf der Website https://autowill-rentacar.hr/uvjeti-najma/ verfügbar sind, sowie c) die Datenschutzrichtlinie von WILL d.o.o. (AUTOWILL rent a car), die auf der Unternehmenswebsite unter https://autowill-rentacar.hr/politika-privatnosti/ zugänglich ist.

4.3. Durch die Reservierung eines Fahrzeugs oder den Abschluss eines Fahrzeugmietvertrags bestätigt der Mieter, dass er mit den Bestimmungen a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, b) der Informationen und Mietanweisungen sowie c) der Datenschutzrichtlinie vertraut ist und ihrer Anwendung zustimmt.

  1. FAHRZEUGRESERVIERUNG

5.1. Um eine Fahrzeugreservierung auf der Website www.autowill-rentacar.hr vorzunehmen, müssen alle erforderlichen Schritte des Reservierungsprozesses durchgeführt werden, die Folgendes umfassen:

  1. Auswahl der Abhol- und Rückgabestelle sowie der Uhrzeit;
  2. Auswahl des Fahrzeugs;
  3. Auswahl des Schutzpakets im Falle eines Schadens (Selbstbeteiligung);
  4. Auswahl von zusätzlicher Ausrüstung und Dienstleistungen;
  5. Angabe der grundlegenden Fahrerdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).

5.2. Nach der Bestätigung der Reservierung wird der Mieter auf die Zahlungsseite von WSPay weitergeleitet.

  1. ZAHLUNGSMETHODEN UND SICHERHEIT

6.1. Die Mietgebühr wird ausschließlich online per Kredit-/Debitkarte bezahlt. In den Vermietungsbüros ist die Zahlung mit folgenden Karten möglich: MasterCard, Visa, Visa Premium Diners und Union Pay.

6.2. Bei Zahlungen im Online-Shop von AUTOWILL rent a car wird WSPay verwendet – ein sicheres System zur Abwicklung von Kartenzahlungen über das Internet. Der Nutzer muss die Nutzungsbedingungen von WSPay sowie die Bedingungen des Kreditkartenunternehmens vor der Zahlung lesen. Durch die Durchführung der Zahlung bestätigt der Nutzer, dass er die Geschäftsbedingungen von WSPay und des Kreditkartenunternehmens akzeptiert.

6.3. WSPay ist ein sicheres Online-Zahlungssystem, das Echtzeitzahlungen per Kredit- und Debitkarte sowie andere Zahlungsmethoden ermöglicht. WSPay gewährleistet eine sichere Eingabe und Übertragung der Kartendaten, was durch das PCI DSS-Zertifikat bestätigt wird. WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und das TLS 1.2-Kryptografieprotokoll als höchste Sicherheitsstufen für die Dateneingabe und -übertragung.

6.4. WSPay handelt als Zahlungsabwickler und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) sowie gemäß den strengen PCI DSS L1-Vorschriften zum Schutz der Datenübertragung.

6.5. WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und das TLS 1.2-Kryptografieprotokoll für die höchstmögliche Sicherheit bei der Dateneingabe und -übertragung.

6.6. Personenbezogene Daten, die zur Autorisierung und Abrechnung oder zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden, gelten als vertraulich. WSPay verarbeitet oder nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung. WSPay garantiert die Einhaltung aller Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, insbesondere durch die Implementierung technischer, organisatorischer und sicherheitsrelevanter Maßnahmen, was durch das PCI DSS L1-Zertifikat bestätigt wird.

  1. BESTÄTIGUNG UND ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG

7.1. Nach Zahlung der Reservierung wird eine Bestätigungs-E-Mail an die im letzten Schritt der Fahrzeugreservierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

7.2. Der Mieter kann die Reservierung per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +385 99 484 00 10 ändern. Änderungen der Reservierung sind kostenlos, können jedoch den endgültigen Mietpreis beeinflussen.

  1. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG

Der Mieter kann die Reservierung auf folgende Weise stornieren:

  1. Durch Klicken auf den Link „Reservierung stornieren“ in der Bestätigungs-E-Mail;
  2. Falls der Mieter ein Konto auf der AUTOWILL rent a car-Website erstellt hat, kann die Reservierung durch Anmeldung im Bereich „Mein Konto“ und Auswahl der Stornierungsoption verwaltet werden;
  3. Per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +385 99 484 00 10.
  1. STORNIERUNGSPOLITIK

9.1. Falls die Reservierung mindestens 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert wird, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Reservierungsbetrags.

9.2. Falls die Reservierung weniger als 24 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert wird, erfolgt KEINE Rückerstattung des Reservierungsbetrags. Dies gilt auch, wenn der Nutzer das reservierte Fahrzeug nicht zum angegebenen Zeitpunkt und am angegebenen Ort abgeholt hat.

9.3. Bei einer stornierungsberechtigten Reservierung erfolgt die Rückerstattung spätestens 14 (vierzehn) Tage nach der Stornierung.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

10.1. Der Mietvertrag wird abgeschlossen, wenn beide Vertragsparteien das schriftliche Dokument – den Mietvertrag – unterzeichnen. Der Vermieter wird das Fahrzeug grundsätzlich nicht übergeben, bevor der Vertrag unterzeichnet wurde.

10.2. Aufgrund dieses Vertrags verpflichtet sich AUTOWILL rent a car als Vermieter, dem Nutzer als Mieter das Fahrzeug unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen zur Nutzung zu überlassen, während sich der Nutzer verpflichtet, die vereinbarte Mietgebühr zu zahlen.

  1. MIETBEDINGUNGEN

11.1. Durch die Unterzeichnung des Vertrags garantiert der Nutzer AUTOWILL rent a car, dass er die allgemeinen Mindestaltervoraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllt und die erforderlichen Dokumente für das Fahren eines Kraftfahrzeugs gemäß den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien besitzt. Diese Dokumente sind im Original zur Einsichtnahme vorzulegen. AUTOWILL rent a car ist berechtigt, bei Bedarf Kopien dieser Dokumente anzufertigen.

11.2. Durch die Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Nutzer, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, für die vereinbarte Nutzung geeignet und mit vollständiger Ausstattung sowie allen zugehörigen Dokumenten übernimmt.

11.3. Der Mieter und andere autorisierte Nutzer werden das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Mietdauer nutzen. Eine eventuelle Verlängerung der Mietdauer oder andere Änderungen bezüglich der Miete müssen vom Mieter ausschließlich schriftlich mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer beim Vermieter beantragt werden.

11.4. Falls der Vermieter während der Mietdauer neue oder zusätzliche Dienstleistungen zu bestimmten Preisen anbietet, muss der Mieter, der diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, das Angebot schriftlich bestätigen.

11.5. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug als vermisst zu melden, wenn 24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt verstrichen sind.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

12.1. Der Nutzer verpflichtet sich, AUTOWILL rent a car gemäß der gültigen Preisliste sofort oder innerhalb der vom Vermieter festgelegten Frist die Mietgebühr gemäß der vereinbarten Tarifstruktur, tägliche Zuschläge (Schutzpakete, zusätzliche Ausrüstung und Dienstleistungen), Gebühren, Vertragsstrafen, Schäden, Bußgelder für Verkehrsverstöße, Verspätungsgebühren, Kraftstoffkosten, Nachfüllgebühren sowie alle weiteren zusätzlichen Kosten, die während oder nach der Mietdauer oder im Zusammenhang mit der Fahrzeugmiete entstehen können, zu zahlen. Der Mieter, der Fahrer und alle zusätzlichen Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle im Mietvertrag festgelegten Zahlungsverpflichtungen.

12.2. Falls der Nutzer seine Verpflichtungen per Kredit- oder Debitkarte begleicht, muss er bei der Fahrzeugübernahme eine Vorautorisierung auf seiner Karte zulassen und AUTOWILL rent a car ermächtigen, die Mietgebühren, Kosten, Vertragsstrafen, Bußgelder für Verkehrsverstöße und andere anfallende Gebühren während oder nach der Mietdauer von derselben Kredit-/Debitkarte abzubuchen.

12.3. Falls der Nutzer die Zahlungen per Banküberweisung direkt auf das Konto von AUTOWILL rent a car vornimmt, muss dies innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfolgen. Andernfalls ist er verpflichtet, gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs muss der Nutzer dem Vermieter die gesetzlichen Verzugszinsen, tatsächlich entstandene zusätzliche Kosten (einschließlich Inkassogebühren durch AUTOWILL rent a car, eine Inkassobüro oder einen Anwalt) sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20,00 EUR + MwSt. zahlen, falls AUTOWILL rent a car diese Kosten übernommen und dem Nutzer in Rechnung gestellt hat.

12.4. Der Nutzer sowie jede andere bürgende Person erteilen AUTOWILL rent a car durch die Unterzeichnung dieses Vertrags die Ermächtigung, ohne vorherige Ankündigung alle während der Mietdauer gemäß Abschnitt 12.1 entstandenen Gebühren und Kosten von der im Vertrag angegebenen Kredit- oder Debitkarte abzubuchen. Jede Person, die eine Kredit-/Debitkarte als Garantie für die Vertragspflichten des Mieters vorautorisiert, übernimmt die Bürgschaft für alle finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  1. PFLICHTEN DES NUTZERS

13.1. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich jeder Nutzer mit den folgenden Verpflichtungen einverstanden und akzeptiert sie:

  1. Das gemietete Fahrzeug nach Beendigung der Mietdauer an den vereinbarten Ort und innerhalb der festgelegten Frist zurückzugeben oder auf Aufforderung von AUTOWILL rent a car früher zurückzubringen;
  2. Eine Verlängerung der Mietdauer oder andere Änderungen in Bezug auf die Miete ausschließlich schriftlich mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer bei AUTOWILL rent a car zu beantragen, andernfalls ist AUTOWILL rent a car berechtigt, das Fahrzeug gemäß Abschnitt 11.5 als vermisst zu melden;
  3. Das gemietete Fahrzeug nicht für Fahrunterricht, den Transport oder das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, für Motorsportveranstaltungen, für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach kroatischem Recht oder für den gewerblichen Personentransport zu verwenden;
  4. Das gemietete Fahrzeug nur für persönliche Zwecke entsprechend dem Vertrag und der vorgesehenen Nutzung zu verwenden und das Fahrzeug ausschließlich selbst zu fahren oder es von einer im Vertrag als Fahrer oder zusätzlicher Fahrer aufgeführten Person oder einer Person mit schriftlicher Genehmigung von AUTOWILL rent a car fahren zu lassen;
  5. Das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Eigentümers zu behandeln, insbesondere: (i) keine Straßen oder Flächen zu befahren, auf denen der Zugang für Fahrzeuge eingeschränkt oder verboten ist, (ii) keine Straßen oder Flächen zu befahren, die sich in einem schlechten Zustand befinden (z. B. beschädigte Straßen, Erdrutsche, tiefer Schnee, Hindernisse auf der Straße), (iii) keine nicht für Personenkraftwagen geeigneten Straßen oder Flächen zu befahren (z. B. Sand, Kies, Schotter, unbefestigte „Off-Road“-Wege). Zudem muss das Fahrzeug bei Verlassen immer ausgeschaltet, mit angezogener Handbremse gesichert, ordnungsgemäß verriegelt und mit geschlossenen Fenstern sein.
  1. DIEBSTAHL, VERKEHRSUNFALL, AUSFALL DES MIETFAHRZEUGS, VERKEHRSVERSTÖSSE UND PARKGEBÜHREN

14.1. Falls das Fahrzeug: (i) in einen Verkehrsunfall verwickelt war und beschädigt wurde, einen Schaden aufweist oder eine Reparatur oder Bergung erfordert, unabhängig von der Ursache, (ii) gestohlen wurde oder (iii) aufgrund einer Panne oder Beschädigung nicht fahrbereit ist (unabhängig davon, ob der Schaden durch den Nutzer verursacht wurde), muss der Nutzer unverzüglich AUTOWILL rent a car über den Vorfall informieren und einen Schadensbericht ausfüllen. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor weiterem Schaden zu sichern, es unverzüglich anzuhalten und in jedem Fall die Polizei unter der Nummer 112 zu rufen sowie einen Bericht über den Vorfall anzufordern, insbesondere in folgenden Fällen: Verkehrsunfall, Diebstahl, Kollision mit einem Tier, Brand oder Explosion des Fahrzeugs und in ähnlichen Situationen.

14.2. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder Diebstahls des Mietfahrzeugs ist der Nutzer verpflichtet: (i) die Polizei zu rufen und einen Unfallbericht anzufordern, (ii) sich einem Alkoholtest zu unterziehen, wobei der gemessene Wert 0,00 Promille betragen muss, und (iii) unverzüglich die nächstgelegene Filiale von AUTOWILL rent a car zu informieren und eine schriftliche Erklärung über den Vorfall abzugeben.

14.3. Falls das Mietfahrzeug während der Mietdauer aufgrund der Fahrlässigkeit des Nutzers gestohlen wird, ist der Nutzer verpflichtet, AUTOWILL rent a car den Wert des Mietfahrzeugs, abzüglich der Abschreibung, zu erstatten. Neben dem Fahrzeugwert erstattet der Nutzer AUTOWILL rent a car auch den entgangenen Gewinn aufgrund des Fahrzeugverlusts. Diese Bestimmung gilt ebenfalls, wenn der Nutzer das Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund nicht zurückgeben kann.

14.4. Sämtliche Schäden, die durch einen Verkehrsunfall oder andere Ursachen (insbesondere, aber nicht ausschließlich durch überhöhte Geschwindigkeit, unsachgemäße Nutzung oder Fahrweise) entstehen und für die kein Bericht vorliegt oder keine Schadenserklärung abgegeben wurde, gehen vollständig zu Lasten des Nutzers, unabhängig davon, ob er das tägliche SCDW-Versicherungspaket gemäß Abschnitt 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat oder nicht.

14.5. Im Falle einer technischen Panne des Mietfahrzeugs ist der Nutzer verpflichtet, das Fahrzeug vor weiterem Schaden zu schützen, bis es von AUTOWILL rent a car übernommen wird, und den nächstgelegenen AUTOWILL rent a car-Standort zu informieren sowie eine schriftliche Erklärung über den Vorfall abzugeben.

14.6. Falls der Nutzer diese Bestimmungen nicht einhält, ist er verpflichtet, auf Verlangen von AUTOWILL rent a car den vollen Betrag der Reparaturkosten des Mietfahrzeugs zu zahlen, die durch den während der Mietdauer entstandenen Schadensfall verursacht wurden, sowie andere Verluste von AUTOWILL rent a car aufgrund dieses Schadens, einschließlich des entgangenen Mietbetrags für bis zu 30 Tage, während das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

14.7. Der Nutzer zahlt nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (Franchise), sofern er diese abgeschlossen und gemäß den Bedingungen des Vermieters auf der Website bezahlt hat, falls ein Schaden oder Verlust eines mechanischen Teils des Mietfahrzeugs auftritt und die Reparaturkosten unterhalb des vertraglich festgelegten Franchise-Betrags liegen.

14.8. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Bußgelder und Gebühren für Verkehrsverstöße und Parkverstöße zu tragen, unabhängig davon, wann AUTOWILL rent a car über die entsprechenden Kosten informiert wird, sofern sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes oder der festgestellten Ordnungswidrigkeit im Besitz des Nutzers befand.

14.9. AUTOWILL rent a car kann nach eigenem Ermessen nach Erhalt eines Strafzettels oder einer Zahlungsaufforderung die Strafe selbst bezahlen oder den Nutzer darüber informieren und ihm eine Frist zur eigenständigen Begleichung der Strafe oder Rechnung setzen. Falls der Nutzer AUTOWILL rent a car innerhalb der gesetzten Frist nicht über die Zahlung oder einen Einspruch informiert, wird AUTOWILL rent a car die Zahlung der Strafe oder Rechnung übernehmen und den Nutzer belasten. Der Betrag wird um die gesetzlichen Verzugszinsen, entstandene Kosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24,00 EUR + MwSt. erhöht. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass AUTOWILL rent a car die genannten Kosten durch Belastung der Kredit-/Debitkarte des Nutzers oder des hinterlegten Geldbetrags begleicht. Andernfalls wird der Nutzer zur Zahlung aufgefordert und rechtliche Schritte werden eingeleitet.

  1. KOSTEN, DIE DEM NUTZER ERSTATTET WERDEN

15.1. Der Vermieter WILL d.o.o. erstattet dem Nutzer notwendige Kosten für Öl, Schmiermittel, regelmäßige Wartung und kleinere Reparaturen, die während der Mietdauer angefallen sind, mit Ausnahme von Reinigungskosten für das Mietfahrzeug. Eine Erstattung erfolgt auf Grundlage eines gültigen Zahlungsbelegs.

15.2. Rechnungen für die oben genannten Kosten müssen immer auf den Vermieter WILL d.o.o. ausgestellt sein und werden nur anerkannt, wenn die Zahlung in bar oder mit einer Kredit-/Debitkarte bei einem registrierten Unternehmen erfolgt ist.

15.3. Falls festgestellt wird, dass der Nutzer ein Bauteil, ein Gerät oder eine Komponente des Fahrzeugs unberechtigt ersetzt hat, wird der Vermieter dem Nutzer den Wert des ersetzten Teils nicht erstatten.

15.4. Um die Erstattung der in diesem Artikel 15 genannten Kosten zu erhalten, muss der Nutzer zuvor eine schriftliche Genehmigung einer autorisierten Person des Vermieters einholen. Andernfalls ist eine Erstattung nicht möglich.

  1. SCHADENSERSATZ

16.1. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird der Vermieter das Fahrzeug inspizieren und eventuelle sichtbare Mängel, Schäden oder Defekte feststellen, worüber der Nutzer eine schriftliche Mitteilung oder eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post erhält. Die Inspektion erfolgt in Anwesenheit des Nutzers, falls dieser dies wünscht. Falls Schäden bei der ersten Inspektion nicht erkennbar waren, wird der Vermieter den Nutzer nachträglich über festgestellte Schäden informieren.

16.2. Falls das Fahrzeug bei der Rückgabe beschädigt oder nicht in demselben Zustand ist, in dem es der Nutzer übernommen hat, ist der Nutzer verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mietvertrag zu ersetzen.

16.3. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen (direkte Schäden sowie entgangenen Gewinn), es sei denn, dies ist ausdrücklich durch die besonderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Mietvertrags ausgeschlossen (Franchise).

16.4. Schäden umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Fälle:

  1. Diebstahl oder versuchter Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile;
  2. Schäden am Motor, Getriebe, Ölwannendeckel, Kupplung, Rädern, Reifen, Fahrwerk oder anderen mechanischen Komponenten des Fahrzeugs;
  3. Beschädigung des Innenraums, Zerstörung oder Beschädigung von Fenstern und sonstigen Karosserieschäden;
  4. Ölmangel (Motoröl, Getriebeöl, Differenzialöl), falsches Nachfüllen von Flüssigkeiten;
  5. Unmöglichkeit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Vermieter während der Reparatur oder im Falle eines Diebstahls;
  6. Verstöße gegen vertragliche Bestimmungen oder gesetzliche Vorschriften;
  7. Alle anderen Schäden, ohne Einschränkung.

17. BETEILIGUNG AN SCHÄDEN (SELBSTBETEILIGUNG)

17.1. AUTOWILL rent a car bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die nachstehenden Klauseln bzw. Gebühren zu vereinbaren, um die Beteiligung des Nutzers an Schäden (Selbstbeteiligung) zu begrenzen:

  1. CDW – Mit dieser Basisdeckung wird die Verpflichtung des Nutzers zur Schadensersatzleistung auf die Zahlung der Selbstbeteiligung begrenzt, es sei denn, es kommt zu Schäden/Zerstörungen am Unterboden des Fahrzeugs (Reifen, Felgen, Radkappen etc.), am Fahrzeuginnenraum oder an den Fenstern. In diesem Fall ist der Nutzer neben der vereinbarten Selbstbeteiligung verpflichtet, AUTOWILL rent a car den gesamten entstandenen Schaden in voller Höhe der Reparaturkosten in einer autorisierten Werkstatt zu erstatten.
  1. SCDW – Durch die Zahlung dieser Gebühr wird der Nutzer von der Schadenszahlungspflicht befreit, es sei denn, es kommt zu Schäden/Zerstörungen am Unterboden des Fahrzeugs (Reifen, Felgen, Radkappen etc.), am Fahrzeuginnenraum oder an den Fenstern. In diesem Fall ist der Nutzer neben der vereinbarten Selbstbeteiligung verpflichtet, AUTOWILL rent a car den gesamten entstandenen Schaden in voller Höhe der Reparaturkosten in einer autorisierten Werkstatt zu erstatten.
  1. WUG – Durch die Zahlung dieser Gebühr wird der Nutzer von der Haftung für Schäden/Zerstörungen am Unterboden des Fahrzeugs, an den Reifen (Felgen, Radkappen etc.) und an den Fenstern befreit. WUG entbindet den Nutzer jedoch nicht von der Haftung für Schäden am Fahrzeuginnenraum.
  1. TP – Mit dieser Basisdeckung ist die Haftung des Nutzers im Falle eines Fahrzeugdiebstahls auf die vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt.
  1. PAI – Durch die Vereinbarung und Zahlung dieser Klausel sind Nutzer und Passagiere gegen Unfälle im Falle von Tod oder Invalidität bis zu den von der Versicherungsgesellschaft, bei der das Fahrzeug von AUTOWILL rent a car versichert ist, festgelegten Beträgen versichert.
  1. KPD – Durch die Zahlung dieser Gebühr sind der Fahrer und die Passagiere gegen den Verlust von Schlüsseln, Dokumenten und Nummernschildern des Fahrzeugs versichert.
  1. FI – Durch die Zahlung dieser Gebühr sind der Fahrer und die Passagiere gegen Fahrzeugbrand versichert.

17.2. Die in Punkt 17.1 genannten Selbstbeteiligungen und Gebühren können einzeln oder als Teil eines Schutzpakets abgeschlossen werden, wobei:

1. S-Paket – beinhaltet CDW und TP;

2. M-Paket – beinhaltet CDW, TP, SCDW und PAI;

3. L-Paket – beinhaltet CDW, TP, SCDW, WUG und PAI;

4. XL-Paket – beinhaltet CDW, TP, SCDW, WUG, PAI, KPD und FI.

17.3. Die Annahme von CDW, TP und CDW+ verringert nicht die materielle Haftung des Nutzers für Schäden, wenn er die im Vertrag festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß den Punkten 13 und 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beachtet hat.

17.4. Keine der vereinbarten Selbstbeteiligungen deckt oder begrenzt die Haftung des Nutzers oder des zusätzlichen Fahrers für Schäden am gemieteten Fahrzeug und an Eigentum anderer juristischer oder natürlicher Personen sowie an diesen Personen, wenn der Schaden verursacht wurde durch: (i) vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, (ii) Fahren unter Alkoholeinfluss jeglicher Menge (die Toleranzgrenze beträgt 0,00 Promille) oder unter Drogeneinfluss, (iii) Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbots (entzogene Fahrerlaubnis), sowie in Fällen, in denen (iv) sich mehr Personen im Fahrzeug befanden als die registrierte Sitzplatzkapazität zulässt, oder (v) andere in den Schutzpaketen vorgesehene Umstände. Diese Schutzpakete wurden dem Nutzer zur Einsichtnahme übergeben und sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Schutzpakete decken keine Schäden, die durch Kriegshandlungen oder Aufstände verursacht wurden.

17.5. Die Selbstbeteiligungen decken nicht folgende Risiken: Schäden/Zerstörung von Autoreifen, Felgen oder Radkappen sowie Schäden/Zerstörung des Unterbodens des Fahrzeugs. Diese können durch die Zahlung der zusätzlichen WUG-Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste versichert werden.

17.6. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer aufgrund von Lieferverzögerungen des Fahrzeugs entstehen, sowie für Schäden, die dem Nutzer oder Fahrer durch einen Fahrzeugausfall während der Mietzeit entstehen.

  1. DATENSCHUTZRICHTLINIE

18.1. Der Nutzer gibt seine ausdrückliche, freiwillige und informierte Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, wie in der Datenschutzrichtlinie und den Bestimmungen dieses Mietvertrags sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

18.2. Der Nutzer ist darüber informiert, dass das Fahrzeug mit einem Gerät (GPS) ausgestattet ist, das kontinuierlich Standort- und Bewegungsdaten des Fahrzeugs erfasst und speichert. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und automatisierten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zu, um den Vertrag zu erfüllen und andere in der Datenschutzrichtlinie genannte Zwecke zu erreichen.

18.3. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen seine personenbezogenen Daten an Dritte in der Republik Kroatien und/oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Verarbeitung weitergeben darf. Diese Zustimmung erstreckt sich auch auf die Bereitstellung von Daten an staatliche Behörden und/oder Gerichte, die befugt sind, Verstöße gegen Verkehrs- oder andere Vorschriften festzustellen, Gerichts-, Verwaltungs- und andere Verfahren durchzuführen sowie Geldstrafen oder andere Sanktionen zu verhängen, wenn der Verstoß oder das Verhalten des Nutzers während der Fahrzeugmietzeit aufgetreten ist, unabhängig vom Zeitpunkt des Verstoßes, der Verjährung oder der Zuständigkeit der jeweiligen Behörden oder Gerichte.

18.4. AUTOWILL rent a car hält sich an alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Unsere Datenschutzrichtlinie ist auf unserer Website verfügbar unter https://autowill-rentacar.hr/politika-privatnosti/ und beschreibt im Detail, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen, verwenden und schützen.

  1. SCHUTZ VERTRAULICHER DATEN

19.1. WILL d.o.o. verpflichtet sich, den Schutz personenbezogener Daten der Nutzer sicherzustellen, indem nur notwendige, grundlegende Daten über Nutzer und die Nutzung des Fahrzeugs erfasst werden, die zur Erfüllung der Verpflichtungen des Vermieters erforderlich sind. Nutzer werden darüber informiert, wie ihre Daten verwendet werden, und haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, einschließlich der Entscheidung, ob sie in Listen für Marketingkampagnen aufgenommen werden möchten oder nicht.

19.2. Alle Nutzerdaten werden streng vertraulich behandelt und sind nur Mitarbeitern zugänglich, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

19.3. Alle Mitarbeiter von WILL d.o.o. und Geschäftspartner sind verpflichtet, die Datenschutzgrundsätze einzuhalten.

19.4. Der Nutzer ist verpflichtet, sich mit der Datenschutzrichtlinie, die auf der Website verfügbar ist, vertraut zu machen: https://autowill-rentacar.hr/politika-privatnosti/. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Verwendung von Cookies finden Sie unter https://autowill-rentacar.hr/informacije-o-obradi-osobnih-podataka-i-koristenju-kolacica/.

  1. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN UND BESONDEREN BEDINGUNGEN

20.1. AUTOWILL rent a car behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden rechtzeitig auf der Website von AUTOWILL rent a car veröffentlicht und gelten als akzeptiert, wenn der Nutzer die Dienstleistungen nach der Veröffentlichung der Änderungen weiterhin nutzt.

20.2. Änderungen und Ergänzungen eines einzelnen Mietvertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.

  1. TEILNICHTIGKEIT

Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchführbar ist, bleibt die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt.

  1. HÖHERE GEWALT

AUTOWILL rent a car haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Aufstände oder andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von AUTOWILL rent a car liegen.

  1. BESCHWERDEN UND REKLAMATIONEN

Gemäß Artikel 10 des Verbraucherschutzgesetzes (Narodne novine Nr. 19/22 und 59/23) werden Verbraucher darüber informiert, dass sie Beschwerden über ein gekauftes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung in schriftlicher Form in den Geschäftsräumen von AUTOWILL rent a car einreichen können. Der Verbraucher erhält unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Beschwerde. Die Beschwerde kann auch per Post an die Adresse des Vermieters WILL d.o.o., Zagrebačka avenija 100, 10090 Zagreb, oder per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Der Vermieter verpflichtet sich, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich zu antworten.

Der Nutzer verpflichtet sich, nur sachlich und rechtlich begründete Bewertungen zu veröffentlichen oder zu teilen. Der Nutzer verpflichtet sich, in seinen Bewertungen keine falschen Informationen, beleidigende Ausdrücke oder diskriminierende Nachrichten zu verbreiten, unabhängig davon, ob sich die Bewertung auf den Vermieter, dessen Dienstleistungen oder dessen Mitarbeiter, Vertriebspartner oder andere Vertragspartner bezieht.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Bewertungen zu entfernen oder Beschwerden über Bewertungen einzureichen, die gegen diesen Artikel oder geltendes Recht verstoßen.

  1. KONTAKT

Für weitere Informationen oder Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Nutzer AUTOWILL rent a car telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unseren Geschäftsstellen kontaktieren. Die Kontaktdaten sind auf unserer Website verfügbar: www.autowill-rentacar.hr.

  1. STREITBEILEGUNG

25.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrags ergeben, werden die Vertragsparteien versuchen, gütlich zu lösen. Andernfalls vereinbaren sie die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Zagreb.

25.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Mietvertrag werden gemäß kroatischem Recht ausgelegt.

25.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Mietvertrag sind in kroatischer und englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der kroatischen und der englischen Version gilt die kroatische Version als maßgeblich.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

26.1. Die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sind auf der offiziellen Website von AUTOWILL rent a car verfügbar.

26.2. AUTOWILL rent a car wird alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen auf gesetzlich vorgeschriebene Weise veröffentlichen und verfügbar machen.

26.3. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen treten am 12.03.2025 in Kraft.

 

In Zagreb, am 12.03.2025